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   LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2023 - L 16 BA 76/19   

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https://dejure.org/2023,7265
LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2023 - L 16 BA 76/19 (https://dejure.org/2023,7265)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.02.2023 - L 16 BA 76/19 (https://dejure.org/2023,7265)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Februar 2023 - L 16 BA 76/19 (https://dejure.org/2023,7265)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Betriebsprüfungen

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7a Abs 2 SGB 4 vom 29.03.2017, § 7 Abs 1 SGB 4, § 5 Abs 2 S 1 Nr 2 SGB 6, § 6 Abs 1b SGB 6, § 6 Abs 2 SGB 6
    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem Übersetzer

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 7a Abs 2 SGB 4, § 7 Abs 1 SGB 4, § 5 Abs 2 S 1 Nr 2 SGB 6, § 6 Abs 1b SGB 6, § 6 Abs 2 SGB 6, § 6 Abs 3 SGB 6
    Sozialversicherungspflicht- bzw. -freiheit - "Voice-over-Sprecher" - Abgrenzung - selbständige Tätigkeit - abhängige Beschäftigung - Künstlersozialkasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit bezüglich eines "Voice-over-Sprechers"; Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse; Feststellung der Sozialversicherungspflicht; Statusfeststellung in der Sozialversicherung; ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2023 - L 16 BA 76/19
    Erst auf der Grundlage der so getroffenen Feststellungen über den (wahren) Inhalt der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen (st. Rspr.; vgl. zum Ganzen BSG, Urteil vom 4. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R -, juris Rn. 14 f m.w.N.).

    Vielmehr kommt es entscheidend auf die tatsächliche Ausgestaltung und Durchführung der Vertragsverhältnisse an (vgl. BSG im o.a. Urteil vom 4. Juni 2019, a.a.O., dort Rn. 19).

    Außerhalb dieses Einzeleinsatzes liegt schon deshalb keine die Versicherungspflicht begründende "entgeltliche" Beschäftigung i.S. des § 7 Absatz 1 SGB IV vor, weil keine latente Verpflichtung des Beigeladenen zu 1 bestand, Tätigkeiten für die Klägerin auszuüben, und diese umgekehrt auch kein Entgelt zu leisten hatte (vgl. BSG im o.a. Urteil vom 4. Juni 2019, a.a.O., Rn. 21 m.w.N.; BSG, Urteil vom 19. Oktober 2021 - B 12 R 10/20 R -, juris Rn. 23 m.w.N.).

    Die Weisungsgebundenheit des Arbeitnehmers verfeinert sich in solchen Fällen "zur funktionsgerechten, dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" (vgl. BSG im o.a. Urteil vom 4. Juni 2019, a.a.O., Rn. 29 m.w.N.).

    Eine zusätzlich hauptberuflich ausgeübte selbstständige Tätigkeit hat lediglich für die Kranken- und Pflegeversicherung Bedeutung (vgl. zu alledem BSG im o.a. Urteil vom 4. Juni 2019, a.a.O. Rn. 34).

    Eine Tätigkeit für mehrere Auftraggeber erhält erst in der Zusammenschau mit weiteren typischen Merkmalen einer selbstständigen Tätigkeit Gewicht, wie z.B. einem werbenden Auftreten am Markt für die angebotenen Leistungen (vgl. BSG im o.a. Urteil vom 4. Juni 2019, a.a.O., Rn. 35).

    Im Anschluss an diese Rechtsprechung nimmt der Senat auf die diesbezüglichen Ausführungen Bezug (vgl. BSG im o.a. Urteil vom 4. Juni 2019, a.a.O., Rn. 37 m.w.N.) und sieht die Honorarhöhe vorliegend als nicht ausschlaggebend an.

  • BSG, 24.11.2020 - B 12 KR 34/19 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - gelegentlich ausgeübte Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2023 - L 16 BA 76/19
    Zwar sind die Voraussetzungen einer zur Versicherungsfreiheit in der GRV (§ 5 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI) führenden zeitgeringfügigen Beschäftigung erfüllt (vgl. dazu BSG, Urteil vom 24. November 2020 - B 12 KR 34/19 R -, juris Rn. 12).
  • BSG, 20.03.2013 - B 12 R 13/10 R

    Künstlersozialversicherung - durchgehende Beschäftigung von als "Gästen"

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2023 - L 16 BA 76/19
    Soweit dem Beigeladenen zu 1 innerhalb der Vorgaben der Klägerin noch gestalterische Freiheiten verblieben, indem er mehrere Varianten des Voice-Over mit verschiedenen Emotionen vertonte und ihm dadurch - auch dank seines in der Berufspraxis erworbenen fachlichen und künstlerischen Könnens - "Schliff, Charakter und Atmosphäre" verlieh, unterscheidet ihn dies nicht von abhängig Beschäftigten, deren Aufgaben gestalterische oder kreative Elemente beinhalten (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 20. März 2013 - B 12 R 13/10 R -, juris Rn. 21 ).
  • LSG Bayern, 22.04.2021 - L 14 R 5052/17
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2023 - L 16 BA 76/19
    Soweit er in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen hat, als Voice-Over-Sprecher einen inhaltlich-künstlerischen Freiraum sowohl im Hinblick auf den Inhalt als auch auf die arbeitsorganisatorische Gestaltung (freie Zeiteinteilung) gehabt zu haben, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass auch eine künstlerische Tätigkeit in der Form der selbständigen Tätigkeit oder der abhängigen Beschäftigung ausgeübt werden kann (vgl. Bayerisches Landessozialgericht , Urteil vom 22. April 2021 - L 14 R 5052/17 -, juris Rn. 34).
  • BSG, 15.07.2021 - B 12 R 38/20 B

    Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als Diplom-Psychologin im

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2023 - L 16 BA 76/19
    Dass eine solche potentiell "bezifferbar" ist, ändert aber nichts daran, dass eine vollstreckbare, konkrete Beitragsforderung nicht Gegenstand des Verfahrens ist (vgl. BSG, Beschluss vom 15. Juli 2021 - B 12 R 38/20 B -, juris Rn. 6).
  • BSG, 28.06.2022 - B 12 R 4/20 R

    Versicherungspflicht bzw -freiheit - Geschäftsführer - Rechtsanwälte, die als

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2023 - L 16 BA 76/19
    Im Übrigen ergibt sich auch aus § 7a Absatz 1 Satz 1 SGB IV n.F. (" es sei denn,.."), dass einem bereits anhängigen Verfahren zur Feststellung von Versicherungspflicht (wie nach bisherigem Recht) Sperrwirkung zukommt (vgl. BT-Drucks 19/29893 S. 28; vgl. auch BSG, Urteil vom 28. Juni 2022 - B 12 R 4/20 R - juris -, in dem das BSG nach Inkrafttreten des neuen Rechts keine Veranlassung gesehen hat, die Feststellung von Versicherungspflicht nach dem bis 31. März 2022 geltenden Recht zu beanstanden).
  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2023 - L 16 BA 76/19
    Einer wie hier mit dem Vertrag vereinbarten Vertragsstrafe (vgl. § 6, § 7 des Einzelvertrages #6640) kommt nur ein vergleichsweise geringes Gewicht zu, weil eine solche sowohl im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit als auch einer abhängigen Beschäftigung vereinbart werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 11. März 2009 - B 12 KR 21/07 R -, juris Rn. 22 ).
  • BSG, 04.06.2009 - B 12 KR 31/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren - Entscheidung der DRV Bund auch

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2023 - L 16 BA 76/19
    Die Beklagte war im Rahmen des Anfrageverfahrens nicht gehindert, über die Frage der Sozialversicherungspflicht auch nach Beendigung der Beschäftigung zu entscheiden (vgl. BSG, Urteil vom 4. Juni 2009 - B 12 KR 31/07 R -, juris Rn. 28 ff.).
  • BSG, 12.12.2018 - B 12 R 1/18 R

    Statusfeststellungsverfahren in der Sozialversicherung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2023 - L 16 BA 76/19
    Die Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens war auch nicht wegen einer früheren Entscheidung der Künstlersozialkasse zur Versicherungspflicht des Beigeladenen zu 1 nach dem Recht der Künstlersozialversicherung ausgeschlossen (vgl. BSG, Urteil vom 12. Dezember 2018 - B 12 R 1/18 R -, juris Rn. 14 ff.).
  • BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 11/07 R

    Rückwirkende Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung - Erstattung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2023 - L 16 BA 76/19
    Dementsprechend hat das Bundessozialgericht (BSG) in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass sich die Entstehung und der Fortbestand sozialrechtlicher Ansprüche bzw. Rechtsverhältnisse nach dem Recht beurteilen, das zur Zeit der anspruchsbegründenden Ereignisse oder Umstände gegolten hat, soweit nicht später in Kraft getretenes Recht etwas anderes bestimmt (BSG, Urteil vom 27. August 2008 - B 11 AL 11/07 R -, juris Rn. 12 m.w.N.).
  • BSG, 08.02.2007 - B 7a AL 38/06 R

    Arbeitslosengeld - Berechnung des täglichen Bemessungsentgelt ab 1. 1. 2005 in

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.03.2021 - L 26 BA 1/20

    Make-up Artist - Visagistin - Maskenbildnerin - Statusfeststellung -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.02.2014 - L 1 KR 57/12

    Abhängige Beschäftigung - Selbständige Tätigkeit - Abgrenzung - Maskenbildnerin -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.02.2020 - L 1 KR 311/16

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem

  • LSG Hessen, 14.12.2023 - L 8 BA 9/22

    SGB IV

    Im Übrigen deutet auch § 7a Absatz 1 Satz 1 SGB IV n.F. ("es sei denn, ..."), darauf hin, dass einem bereits anhängigen Verfahren zur Feststellung von Versicherungspflicht (wie nach bisherigem Recht) Sperrwirkung zukommt (vgl. BT-Drucks 19/29893 S. 28; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. Februar 2023 - L 16 BA 76/19 -, Rn. 74, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.10.2023 - L 9 BA 13/20

    Tourguide - abhängige Beschäftigung - kulturell-kulinarische Stadtführungen

    Darüber hinaus kommen der vertraglich vereinbarten Vertragsstrafe und Schadensersatzpflicht (§ 8 des Vertrags über freie Mitarbeit vom 16. August 2018) ein vergleichsweise geringes Gewicht zu, weil diese sowohl im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit als auch einer abhängigen Beschäftigung vereinbart werden können (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. Februar 2023, L 16 BA 76/19, juris Rn. 87).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2023 - L 12 BA 15/18
    § 7a Abs. 2 Satz 2 SGB IV in der seit dem 1.4.2022 geltenden Fassung von Art. 2c Nr. 2 lit. c) bb) des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze vom 16.7.2021 (BGBl. I, 2970), wonach die Beklagte, wenn die vereinbarte Tätigkeit für einen Dritten erbracht und Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Auftragnehmer in dessen Arbeitsorganisation eingegliedert ist und dessen Weisungen unterliegt, bei Vorliegen einer Beschäftigung auch feststellt, ob das Beschäftigungsverhältnis zu dem Dritten besteht, findet auf den vorliegenden Fall keine Anwendung (vgl. dazu jüngst u.a. Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.2.2023 - L 16 BA 76/19, juris Rn. 74, sowie LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13.12.2022 - L 3 BA 53/18, juris Rn. 46 ff., jew. m.w.N.).
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